Der Europäische Binnenmarkt und die Globalisierung erfordern von allen Teilnehmern dieses internationalen Wirtschaftsgeschehens immer mehr Flexibilität. Bei Erbringung von Lieferungen oder Dienstleistungen an ausländische Geschäftspartner und dem Bezug derselben sind Meldepflichten zu erfüllen, die sich in der Europäischen Union ständig ausweiten. Der Unterhalt einer Betriebsstätte oder die Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland schafft Verrechnungspreisproblematiken und immer neue Pflichten im Bereich der Dokumentation der Geschäftsvorfälle und zusätzliche Nachweispflichten.
Wir sind daher für unsere Mandanten gerade in diesem Bereich des Steuerrechts bzw. der daran angrenzenden betriebswirtschaftlichen Beratung ein kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner.