Grundlage für die Berechnung unseres Honorars im Bereich der Steuerberatung ist die Steuerberatergebührenverordnung. Sie kann mit allen Einzelheiten auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de) eingesehen werden.
Die Verordnung beinhaltet gesonderte Gebührenpositionen für jede Leistung. Die einzelne Gebühr bemisst sich wiederum nach verschiedenen Gegenstandswerten und einem Gebührenrahmen, der Umfang und Schwierigkeit des Auftrages abbilden soll.
Eine allgemeine Aussage über die Höhe des Honorars ist nicht möglich, denn dafür ist der konkret von Ihnen erteilte Auftragsumfang maßgebend. Im Regelfall gelingt es uns -insbesondere im Bereich der Steuererklärungen- in dem uns von der Steuerberatergebührenverordnung vorgegebenen Gebührenrahmen den mittleren Wert zu unterschreiten. Da jedoch jedes Mandat mit einem persönlichen Gespräch beginnt, werden wir in diesem auch Aussagen zu den entstehenden Kosten treffen können.
Bei Tätigkeiten, die nicht durch die Steuerberatergebührenverordnung umfasst werden, rechnen wir nach Stundensätzen oder Pauschalhonoraren ab.